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Warum Manitu endcool ist

Lieber Herr Haas,

wir kommen heute, wie Ende des vergangenen Jahres angekündigt, wieder
auf Sie wegen der Vorratsdatenspeicherung zu.

Vor ca. 1 Jahr hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass wir die im Gesetz
festgehaltene Frist zur Umsetzung voll ausnutzen und 2008 keine Daten
auf Vorrat gespeichert haben. Dies haben wir auch eingehalten.

Und besonders wichtig für Sie: Wir werden auch 2009 nicht speichern!

Als Teilnehmer der Sammelklage gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG)
hatten wir uns eigentlich erhofft, dass das Bundesverfassungsgericht
die Entscheidung, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig ist,
schneller fällt. Leider ist diese Entscheidung noch nicht gefallen.

Allerdings hat sich in jüngster Zeit ein entscheidendes Gerichtsurteil
des Verwaltungsgerichts Berlin ergeben, welches die Vorratsdaten-
speicherung in soweit als verfassungswidrig erklärt hat, da die Anbieter
(wie wir) nicht für den Aufwand entschädigt werden. Dieses Urteil gilt
zwar nur zugunsten des klagenden Anbieters, dennoch werden wir uns
ebenfalls darauf stützen.

Wir haben daher die Bundesnetzagentur als die für uns zuständige
Aufsichtsbehörde darüber informiert, dass wir auch 2009 nicht speichern
werden, und haben sie zugleich aufgefordert, uns zu bestätigen, dass
sie die Umsetzung, begründet durch die Entscheidung des VG Berlin, nicht
erzwingen wird. Sollte die Bundesnetzagentur uns dies nicht, wie zu
erwarten, bestätigen, werden wir selbst eine einstweilige Verfügung
beim selben Gericht beantragen, von der auszugehen ist, dass ihr
stattgegeben wird.

Wichtig für Sie: Dieser Umweg über die Entscheidung des VG Berlin ist,
da das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung noch auf sich
warten lässt, nur ein Hilfsmittel. Unser Ziel ist es nicht, die
Vorratsdatenspeicherung durchzuführen und dafür entschädigt zu werden.
Wir möchten lediglich Zeit bis zur endgültigen Entscheidung des höchsten
deutschen Gerichts gewinnen.

Für Sie ergibt sich im Endeffekt: Wir speichern auch in 2009 nicht!

Sollte sich das Bundesverfassungsgericht entgegen aller Erwartungen
doch anders entscheiden und die Vorratsdatenspeicherung für zulässig
erklären, haben wir weiterhin unseren Alternativ-Plan in petto, der
dies für die darauffolgende Zukunft sicherstellen wird.

Wir hoffen, dass wir mit unserem Vorgehen in Ihrem Sinne handeln.

Mit herzlichen Grüßen
Manuel Schmitt

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