Der CCC hat gestern elf Thesen für die Netzpolitik veröffentlicht. Neun dieser Thesen kann ich zustimmen, bei zweien habe ich aber arge Bauchschmerzen.
Mein erstes Problem habe ich mit These 4 (Öffentliche Daten transparent handhaben): Der erste Absatz sagt, dass mit Steuermitteln finanzierte Ergebnisse und Inhalte allgemeinfrei sein sollten und Patente auf aus Steuermitteln finanzierte Ergebnisse unzulässig sein sollten. Was die Daten bzw. Ergebnisse angeht schließe ich mich dem CCC an: wenn der Steuerzahler viel Geld für zB. die Straßenvermessung ausgibt, sollte er auch die Ergebnisse nutzen dürfen. Die Benutzung von bereits durch die Allgemeinheit bezahlten Ergebnissen mittels Patenten einen Riegel vorzuschieben widerspricht der Intention der Gemeinfreiheit der Ergebnisse.
Der zweite Absatz von These 4 ist in meinen Augen allerdings eine Katastrophe (Hervorhebung von mir):
Die Allgemeinheit betreffende Daten wie statistische Erhebungen, Wetterdaten, geographische Daten und Karten, Satellitenaufnahmen etc. fallen auch unter diese Regelung, selbst wenn sie nicht mit Steuermitteln finanziert wurden.
Wenn dieser Absatz umgesetzt würde gäbe es in Deutschland keinen privaten Wetterdienst, keinen privaten Kartenanbieter und keine Meinungsforschungsinstitute. Wie sollen sich denn die Kosten für einen Satelliten, für eine komplette Kartierung Deutschlands und für den Aufbau eines engmaschigen Wetterstationsnetz amortisieren? Was privat bezahlt wird sollte bis auf ganz wenige Ausnahmen auch privat bleiben.
Ein weiteres Bauchgrummeln habe ich bei These 6 (Urheberrechtgesetzgebung modernisieren): Im zweiten Absatz will der CCC die Vergütung von Urhebern neu regeln:
Der Chaos Computer Club setzt sich für eine Neuregelung des Kompensationsmodells für Urheber ein. Ihre Rechte und ihre Unabhängigkeit von der Verwertungsindustrie sollen gestärkt werden. Der CCC wird hierzu eine eigene Idee für die Bezahlung vorstellen, welche die Idee der Kulturflatrate abwandelt.
Ich habe das Gefühl, dass der CCC beim Urheberrecht nur an Musik und Filme denkt. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass Software von einer Kulturflatrate abgedeckt wird.
Die restlichen Thesen gefallen mir eigentlich ganz gut. Ich hätte mir gewünscht, dass der zweite Absatz von These 10 (Profilbildung über Menschen verhindern) eine eigenständige These wäre, da der Punkt so verdammt wichtig ist:
Datenverschlüsselung als Mittel zum informationellen Selbstschutz ist ein Grundrecht und darf nicht beschnitten werden. Dazu gehört auch, dass niemand gezwungen werden kann, seine Passwörter oder Schlüssel offenzulegen.